Die Abdeckfolie eines benachbarten Feldes flog aufgrund des starken Windes in Richtung Fahrbahn. Wir sicherten die Folie vor Ort und kennzeichneten die Gefahrenstelle zum Abschluss mit Flatterband.
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Vor Ort sollte ein Baum auf die Fahrbahn gestürzt sein. Vor Ort war nichts feststellbar.
Am Altmühlenfeld drohte ein Baum auf die dortigen Garagen zu stürzen. Da es sich um ein Privatgrundstück handelte, flatterten wir die betroffene Stelle ab.
An der gemeldeten Adresse sollte eine Pappel auf die Straße gestürzt sein. Vor Ort konnte nichts festgestellt werden.
Auf dem Stockweg stürzte ein Baum auf den Gehweg. Da der Einsatzort an der Grenze zur Stadt St.Tönis gemeldet war, wurde auch der dortige Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Da der Baum auf der Seite der anderen Kameraden lag, übernahmen diese die Einsatzstelle und wir konnten den nächsten Einsatzort anfahren.
Aufgrund der Unwetterwarnung, welche Böen von bis 120 Stundenkilometern vorhersagt, wurden durch die Leitstelle alle FF-Einheiten zur Besetzung der Gerätehäuser alarmiert . Den ganzen Tag fuhren wir diverse Einsatzstellen im gesamten Stadtgebiet an.
Im Bereich der Bahnstrecke Hafelsstraße stürzt ein Baum auf die Gleise und blockierte die Gleise in Fahrtrichtung Meerbusch. Durch uns wurde der ca. 2 Meter hohe Baum abgetragen und beiseite geräumt. Kurz darauf rückten wir zum Gerätehaus ein und besetzten aufgrund der Unwettermeldung das Fischelner Gerätehaus.
Auf dem Gahlingspfad wurden lose Dachziegel gemeldet. Wir führten Absperrmaßnahmen durch, während die Drehleiter der Berufsfeuerwehr die notwendigen Maßnahmen durchführte. Nach kurzer Zeit konnten wir einrücken.
Auf der Willicher Straße stürzte ein ca 1 Meter hoher Baum auf die Straße. Wir zersägten diesen und räumten die Teile beiseite. Zum Abschluss reinigten wir die Fahrbahn und konnten wieder einrücken.
Am Morgen des 27.02.19 gegen 03.30 wurde die Feuerwehr Krefeld zu einem Dachstuhlbrand zur Kölner Straße 21 gerufen. Bei Eintreffen schlugen Flammen aus dem Dach. Zu diesem Zeitpunkt konnte eine Brandausbreitung auf die Nachbarbebauung nicht ausgeschlossen werden. Die Bewohner des Gebäudes sowie auch der beiden angrenzenden Wohnhäuser hatten ihre Wohnungen schon unverletzt verlassen und wurden..
